Glossar
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A
B
C
Corporate Design
Corporate Design (CD) bezeichnet einen Teilbereich der Corporate Identity und beinhaltet das gesamte visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation. Dazu gehören sowohl die Gestaltung der Kommunikationsmittel (Firmenzeichen, Geschäftspapiere, Werbemittel, Verpackungen und andere) als auch das Produktdesign. Auch die Architektur wird bei einem durchdachten Corporate Design mit einbezogen.
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Corporate Identity
Corporate Identity (CI) ist der abgestimmte Einsatz von Verhalten, Kommunikation und Erscheinungsbild nach innen und außen auf der Basis eines sich dadurch mit Leben füllenden Unternehmensleitbilds, mit dem Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Die Corporate Identity, auch Unternehmensidentität, ist also die "Persönlichkeit" bzw. der "Charakter" einer Organisation, die als einheitlicher Akteur – mit sozusagen menschlichen Eigenschaften – handelt und wahrgenommen wird.
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D
E
F
G
H
I
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K
L
Lastenheft
Ein Lastenheft (auch Anforderungsspezifikation oder Requirement Specification) beschreibt die unmittelbaren Anforderungen, Erwartungen und Wünsche an ein geplantes Produkt oder Projekt.
Gemäß DIN 69905 (Begriffe der Projektabwicklung) beschreibt das Lastenheft die "vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages". Das Lastenheft beschreibt in der Regel also, was und wofür etwas gemacht werden soll (Fachkonzept). Die Adressaten des Lastenhefts sind der (externe oder firmeninterne) Auftraggeber sowie die Auftragnehmer. Aus dem Lastenheft erarbeitet der Auftragnehmer dann das Pflichtenheft.
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M
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O
P
Plichtenheft
Das Pflichtenheft (auch Sollkonzept, Fachfeinkonzept, fachliche Spezifikation oder Feature Specification) ist die vertraglich bindende, detaillierte Beschreibung einer zu erfüllenden Leistung, zum Beispiel dem Aufbau einer technischen Anlage, der Konstruktion eines Werkzeugs oder auch der Erstellung eines Computerprogramms. Laut DIN 69905 umfasst das Pflichtenheft die "vom Auftragnehmer erarbeiteten Realisierungsvorhaben aufgrund der Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenhefts." Die Inhalte des zuvor ausgearbeiteten Lastenhefts sind nun präzisiert, vollständig und nachvollziehbar sowie mit technischen Festlegungen der Betriebs- und Wartungsumgebung verknüpft.
Das Pflichtenheft wird vom Auftragnehmer (Entwicklungsabteilung/-firma) formuliert und vom Auftraggeber bestätigt. Erst nach dieser Bestätigung sollten idealerweise die eigentlichen Entwicklungs-/Implementierungsarbeiten beginnen.
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